Rechtsprechung
   BFH, 17.02.2004 - IV B 209/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10719
BFH, 17.02.2004 - IV B 209/03 (https://dejure.org/2004,10719)
BFH, Entscheidung vom 17.02.2004 - IV B 209/03 (https://dejure.org/2004,10719)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - IV B 209/03 (https://dejure.org/2004,10719)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10719) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 240; ; ZPO § 250; ; FGO § 72 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 128 Abs. 1; ; FGO § 128 Abs. 2; ; FGO § 155

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 128 Abs. 2 § 143 Abs. 1; ZPO § 240 S. 1
    Verfahrensunterbrechung: Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Keine Einstellung des Klageverfahrens nach Unterbrechung durch Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.09.1991 - III R 49/90

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Prozessvollmacht

    Auszug aus BFH, 17.02.2004 - IV B 209/03
    Werde das Verfahren nicht aufgenommen, könne das Gericht die Akten weglegen und damit das Verfahren von Amts wegen ohne Entscheidung abschließen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 1988 VII R 129/85, BFH/NV 1990, 104, und vom 16. September 1991 VII B 46/91, BFH/NV 1992, 400).

    Für seinen Einstellungsbeschluss kann sich das FG nicht auf die BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1990, 104 und in BFH/NV 1992, 400 berufen.

  • BFH, 20.01.1988 - IX R 155/83

    Berichtigungsfähigket der eindeutig unzutreffenden Parteibezeichnung im Urteil

    Auszug aus BFH, 17.02.2004 - IV B 209/03
    Werde das Verfahren nicht aufgenommen, könne das Gericht die Akten weglegen und damit das Verfahren von Amts wegen ohne Entscheidung abschließen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 1988 VII R 129/85, BFH/NV 1990, 104, und vom 16. September 1991 VII B 46/91, BFH/NV 1992, 400).

    Für seinen Einstellungsbeschluss kann sich das FG nicht auf die BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1990, 104 und in BFH/NV 1992, 400 berufen.

  • BFH, 04.08.1988 - VIII B 83/87

    Aussetzung des Verfahrens - Erledigungserklärung - Erledigung in der Hauptsache -

    Auszug aus BFH, 17.02.2004 - IV B 209/03
    Ähnlich wie ein Beschwerdeverfahren über die Aussetzung des Klageverfahrens (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. August 1988 VIII B 83/87, BFHE 154, 15, BStBl II 1988, 947, und vom 20. Oktober 1987 VII B 82/87, BFH/NV 1988, 387) ist das hiesige Beschwerdeverfahren ein unselbständiges Zwischenverfahren, das von der Kostenentscheidung bei endgültigem Abschluss des Klageverfahrens mit umfasst wird.
  • BFH, 02.12.1982 - IV B 35/82

    Ergehen einer isolierten Kostenentscheidung - Erledigungserklärung - Fortsetzung

    Auszug aus BFH, 17.02.2004 - IV B 209/03
    Die abschließende Entscheidung über das Ende des Verfahrens selbst und damit die endgültige Ablehnung des Rechtsschutzbegehrens ist keine prozessleitende Verfügung (BFH-Beschluss vom 2. Dezember 1982 IV B 35/82, BFHE 137, 393, BStBl II 1983, 332).
  • BFH, 16.09.1991 - VII B 46/91

    Zweckmäßigkeit der Löschung eines Beschwerdeverfahrens aus den Registern des

    Auszug aus BFH, 17.02.2004 - IV B 209/03
    Werde das Verfahren nicht aufgenommen, könne das Gericht die Akten weglegen und damit das Verfahren von Amts wegen ohne Entscheidung abschließen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 1988 VII R 129/85, BFH/NV 1990, 104, und vom 16. September 1991 VII B 46/91, BFH/NV 1992, 400).
  • BFH, 20.10.1987 - VII B 82/87

    Teilrücknahme von Haftungsbescheiden durch Herabsetzung von Haftungsbeträgen

    Auszug aus BFH, 17.02.2004 - IV B 209/03
    Ähnlich wie ein Beschwerdeverfahren über die Aussetzung des Klageverfahrens (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. August 1988 VIII B 83/87, BFHE 154, 15, BStBl II 1988, 947, und vom 20. Oktober 1987 VII B 82/87, BFH/NV 1988, 387) ist das hiesige Beschwerdeverfahren ein unselbständiges Zwischenverfahren, das von der Kostenentscheidung bei endgültigem Abschluss des Klageverfahrens mit umfasst wird.
  • BFH, 27.01.1988 - VII R 129/85

    Löschung eines Revisionsverfahren in den Registern des Bundesfinanzhofs (BFH)

    Auszug aus BFH, 17.02.2004 - IV B 209/03
    Werde das Verfahren nicht aufgenommen, könne das Gericht die Akten weglegen und damit das Verfahren von Amts wegen ohne Entscheidung abschließen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 1988 VII R 129/85, BFH/NV 1990, 104, und vom 16. September 1991 VII B 46/91, BFH/NV 1992, 400).
  • BFH, 14.05.2013 - X B 134/12

    Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle beendet nicht die Unterbrechung

    Eine verfahrensabschließende Einstellung des unterbrochenen Verfahrens durch das FG ist nicht zulässig (BFH-Beschluss vom 17. Februar 2004 IV B 209/03, BFH/NV 2004, 966, unter 2.).
  • BFH, 17.07.2012 - X S 24/12

    Unterbrechung des Klageverfahrens durch Insolvenzeröffnung: keine Fortsetzung

    Eine verfahrensabschließende Einstellung des unterbrochenen Verfahrens durch das FG ist nicht zulässig (BFH-Beschluss vom 17. Februar 2004 IV B 209/03, BFH/NV 2004, 966, unter 2.).

    Eine Kostenentscheidung hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten ist ebenfalls nicht zu treffen, da nicht nur das noch beim Senat anhängige Beschwerdeverfahren (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 966, unter 3.), sondern auch das vorliegende Eilverfahren ein unselbständiges Zwischenverfahren zu dem --weiterhin beim FG anhängigen-- Hauptsacheverfahren ist (ebenso Rüsken in Beermann/Gosch, FGO § 131 Rz 16).

  • BFH, 04.08.2015 - IX B 95/15

    Beschwerde gegen Ladungsverfügung - Beweiserhebung im Verfahren nach § 79 Abs. 3

    Bei einem erfolgreichen Beschwerdeverfahren handelt es sich um ein unselbständiges Zwischenverfahren, das von der Kostenentscheidung bei endgültigem Abschluss des noch vor dem FG anhängigen Klageverfahrens mit umfasst ist (BFH-Beschlüsse vom 17. Februar 2004 IV B 209/03, BFH/NV 2004, 966, unter 3., und vom 8. Januar 2013 X B 203/12, BFH/NV 2013, 511, unter II.2.).
  • BFH, 22.08.2013 - X B 16/13

    Aussetzung des Verfahrens - Klärung der Notwendigkeit eines

    Nur bei erfolgreichen Beschwerden --oder einer Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren-- sieht der BFH im Hinblick auf die Unselbständigkeit des Beschwerdeverfahrens von einer Kostenentscheidung ab (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2004 IV B 209/03, BFH/NV 2004, 966, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 08.01.2013 - X B 203/12

    Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids hinsichtlich der Höhe eines

    Nur bei erfolgreichen Beschwerden --oder einer Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren-- sieht der BFH im Hinblick auf die Unselbständigkeit des Beschwerdeverfahrens von einer Kostenentscheidung ab (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2004 IV B 209/03, BFH/NV 2004, 966, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 09.11.2006 - IV B 37/05

    Dauer der Unterbrechung eines Passivprozesses durch Eröffnung des

    Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) einen Beschluss des Finanzgerichts (FG) vom 23. Oktober 2002, mit dem das Verfahren im Hinblick auf das Konkursverfahren eingestellt worden war, durch Beschluss vom 17. Februar 2004 IV B 209/03 (BFH/NV 2004, 966) aufgehoben hatte, lehnte der Konkursverwalter die Aufnahme des Verfahrens ab.
  • BFH, 19.04.2005 - IV B 181/03

    Löschung des Verfahrens; Verfahrensfortsetzung

    Angesichts dieser Äußerungen erscheint es zweckmäßig, das Beschwerdeverfahren des Klägers (zu 2.) in den Registern des Bundesfinanzhofs (BFH) zu löschen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2004 VI R 26/02, BFH/NV 2005, 237; vom 17. Februar 2004 IV B 209/03, BFH/NV 2004, 966, und vom 16. September 1991 VII B 46/91, BFH/NV 1992, 400), da dieses gegenwärtig nicht fortgesetzt werden kann und die Fortsetzung ungewiss ist.
  • BFH, 22.08.2013 - X B 17/13

    Aussetzung des Verfahrens - Klärung der Notwendigkeit eines

    Nur bei erfolgreichen Beschwerden - oder einer Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren - sieht der BFH im Hinblick auf die Unselbständigkeit des Beschwerdeverfahrens von einer Kostenentscheidung ab (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2004 IV B 209/03, BFH/NV 2004, 966, unter 3., m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht